Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen rund um den Eisenbahnbau
Im Zuge einer Planung sind Gutachten zur Erhöhung der Planungssicherheit (und damit der Kostensicherheit) von Nutzen. So kann zum Beispiel der Oberbau einer Gleisanlage begutachtet und bewertet werden.
Des Weiteren werden Gutachten im Schadensfalle erstellt, um Versicherungen oder andere Beteiligte bei einer Beurteilung der Geschehnisse fachlich zu unterstützen.
- Sachverständigengutachten zur Bewertung aufgetretener bzw. angezeigter Schäden
- Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung eventueller Ersatzansprüche